Balkonkraftwerk auf 1.200 Watt gedrosselt? Warum das illegal und gefährlich ist

Balkonkraftwerk auf 1.200 Watt gedrosselt? Warum das illegal und gefährlich ist

Wer ein Balkonkraftwerk betreibt, darf laut Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) maximal 800 Watt Wechselrichterleistung einspeisen – nicht 1.200 Watt. Diese höhere Zahl kursiert in Online-Foren und auf manchen Websites, ist jedoch falsch: Weder in Deutschland noch in anderen europäischen Ländern ist eine solche Einspeiseleistung für Steckersolargeräte erlaubt.

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Das EEG legt für Balkonkraftwerke zwei Grenzwerte fest: Die angeschlossenen PV-Module dürfen zusammen höchstens 2.000 Watt Modulleistung haben, und der Wechselrichter – das Gerät, das den Gleichstrom der Module in Haushaltsstrom umwandelt – darf maximal 800 Watt ausgeben.

Woher die 1.200-Watt-Behauptung stammt

Viele Wechselrichter werden nicht ausschließlich für den deutschen oder europäischen Markt produziert. Technisch sind einige Modelle deshalb in der Lage, bis zu 1.200 Watt einzuspeisen – darunter teilweise auch Wechselrichter, die in Balkonkraftwerk-Speichern verbaut sind. Um die deutschen Vorschriften zu erfüllen, drosseln die Hersteller ihre Geräte auf 800 Watt.

Das Problem: Diese Drosselung lässt sich gelegentlich aufheben, ohne dass technisches Wissen nötig ist. Oft genügt eine Einstellung in der Wechselrichter-App, um die Ausgangsleistung per Klick auf 1.200 Watt anzuheben. Manche Apps zeigen dabei einen Hinweis, die regionalen Gesetze zu beachten – mehr Schutz bieten sie nicht.

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Warum 1.200 Watt die Leitungen gefährden können

Die 800-Watt-Grenze hat einen konkreten technischen Hintergrund. Deutsche Haushalte haben drei Stromkreise mit je einem Leitungsschutzschalter, umgangssprachlich Sicherung genannt. Ein einzelner Stromkreis kann dauerhaft bis zu 3.680 Watt aushalten; steigt die Last darüber, löst die Sicherung aus.

Balkonkraftwerke erzeugen ihre Last jedoch innerhalb des Hauses, direkt an der Steckdose. Die Sicherung misst nur den Strom, der aus dem Netz ins Haus fließt – die zusätzliche Last durch den Wechselrichter bleibt ihr unsichtbar. Im schlimmsten Fall wird die Leitung überlastet, ohne dass die Sicherung anspricht. Das kann Kabelbrände verursachen und Bewohnerinnen und Bewohner gefährden.

800 Watt entsprechen in etwa der Reserve, die die Hausleitungen zusätzlich zur Netzlast problemlos verkraften. Alles darüber – also auch 1.200 Watt – kann im Extremfall zu einer stillen Überlastung führen, die die Sicherung nicht erkennt.

So lassen sich legal mehr als 800 Watt aus Solarstrom nutzen

Es gibt eine legale Möglichkeit, die 800-Watt-Grenze zu umgehen: Moderne Balkonkraftwerk-Speicher verfügen über eigene Notstromsteckdosen am Gehäuse. Wer ein Gerät direkt daran anschließt, nutzt nicht die Hausleitung, sondern bezieht den Strom direkt aus dem Akku. Die mögliche Ausgangsleistung hängt vom Modell ab; die Anker Solarbank 4 Pro erlaubt nach Herstellerangaben beispielsweise bis zu 2.500 Watt.

Der praktische Nachteil: Speicher stehen meist im Keller, im Garten oder auf dem Balkon – weit entfernt von Waschmaschine oder Geschirrspüler. Ein Verlängerungskabel durch die Wohnung ist die naheliegende, aber unbequeme Lösung.

Einige Hersteller arbeiten an verteilten Speichersystemen, die sich an verschiedenen Steckdosen im Haus aufstellen lassen. Das EcoFlow Stream System etwa besteht aus mehreren Einheiten: An die Haupteinheit werden die Solarmodule angeschlossen, an die weiteren Einheiten einzelne Verbraucher wie die Waschmaschine. Sobald die Module Strom erzeugen, verteilt das System ihn über das Hausnetz und lädt alle Speichermodule auf. Das angeschlossene Gerät bezieht dann seine volle Leistung direkt aus dem Speicher. Solche Systeme sind jedoch teuer, und bei mehrfacher Umwandlung zwischen Gleich- und Wechselstrom entstehen zusätzliche Verluste.

Wer dauerhaft mehr Solarleistung benötigt und Eigentümer einer Immobilie ist, für den ist eine fest installierte Dachsolaranlage die leistungsfähigere Alternative – sie muss allerdings von einer Elektrofachkraft angeschlossen werden. Die Wechselrichterleistung des Balkonkraftwerks eigenmächtig auf 1.200 Watt anzuheben bleibt in jedem Fall illegal und kann die Hausinstallation gefährden.​

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