Baum fällen in Deutschland: Was das BNatSchG wirklich erlaubt – und was bis zu 50.000 € kostet

Es ist Anfang Oktober, der Garten liegt still, und der alte Kirschbaum am Zaun macht seit Jahren Probleme: Die Äste kratzen am Dachüberstand, der Stamm zeigt erste morsche Stellen, und beim letzten Sturm ist ein dicker Ast auf die Terrasse gestürzt. Jetzt soll er weg. Die Motorsäge steht bereit im Keller.

Was viele Grundstückseigentümer nicht wissen: Dieser Griff zur Säge kann teuer werden — auch dann, wenn der Baum auf dem eigenen Grundstück steht. Denn das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) schützt Bäume weit strenger, als es das allgemeine Rechtsempfinden vermuten lässt. Wann genau das Fällen verboten ist, wann eine Genehmigung nötig ist und was der ganze Vorgang realistisch kostet, steht hier.

Zwischen März und September ist Fällen grundsätzlich verboten

Das BNatSchG zieht eine klare Grenze: Vom 1. März bis zum 30. September darf in Deutschland grundsätzlich kein Baum gefällt werden. In dieser Zeit brüten zahlreiche Vogelarten in Baumkronen und sind durch das Bundesgesetz ausdrücklich geschützt. Wer in diesem Zeitraum zur Motorsäge greift, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro — je nach Bundesland kann es sogar höher ausfallen.

Einzelne Bundesländer dürfen diesen Schutzzeitraum durch eigene Verordnungen verlängern, ihn aber nicht verkürzen. Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben von dieser Möglichkeit in Teilen Gebrauch gemacht. Die erlaubte Fällsaison liegt damit in aller Regel zwischen November und Ende Januar — Bäume enthalten dann am wenigsten Wasser, und das fehlende Laub erleichtert die spätere Entsorgung des Schnittguts erheblich.

Genehmigung beantragen: Wann sie Pflicht ist und wo man sie bekommt

Selbst außerhalb des Schutzzeitraums darf ein Baum nicht ohne Weiteres gefällt werden. Wer in einem dicht besiedelten Gebiet wohnt, muss damit rechnen, dass kommunale Baumschutzsatzungen greifen. Diese gelten häufig ab einem Stammumfang von 60 Zentimetern — gemessen in einem Meter Höhe — für Laub- und Nadelbäume. Obstbäume sind in den meisten Gemeinden ausgenommen.

Den Antrag auf Fällen eines Baumes stellt man beim Umwelt- oder Ordnungsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Wie lange die Bearbeitung dauert, ist von Behörde zu Behörde verschieden; eine pauschale Aussage lässt sich nicht treffen. Steht ein Baum genau auf der Grundstücksgrenze — der sogenannte Grenzbaum —, gehört er rechtlich beiden Nachbarn. Ohne deren Einverständnis darf er nicht gefällt werden. Ausnahmen gelten, wenn ein Baum krank ist und eine akute Gefahr für Gebäude, Gehwege oder Fahrbahnen darstellt: In diesem Fall kann eine Ausnahmegenehmigung auch kurzfristig erteilt werden.

Was das Fällen wirklich kostet: Zwischen 800 und 1.000 Euro als Richtwert

Die Gesamtkosten überraschen viele. Wer nur an die eigentliche Fällarbeit denkt, unterschätzt die Nebenposten erheblich. Realistisch muss man mit folgenden Einzelpositionen rechnen:

  • Genehmigungsgebühr: rund 50 Euro
  • Eigentlicher Fällvorgang: mindestens 300 Euro, abhängig von Höhe und Zugänglichkeit des Baumes
  • Wurzelentfernung und Stammverarbeitung (zum Beispiel zu Kaminholz): mindestens 150 Euro zusätzlich
  • Abfuhr von Laubwerk und Astmaterial: circa 100 Euro

In der Summe kommen so 800 bis 1.000 Euro zusammen — bei einem großen, schwer zugänglichen Baum in einer Innenstadtlage auch deutlich mehr. Mehrere Kostenvoranschläge einzuholen ist deshalb keine Sparmaßnahme, sondern schlicht vernünftig. Achten sollte man dabei genau darauf, welche Leistungen im jeweiligen Angebot enthalten sind.

Einen Baum selbst fällen: Nur unter strengen Bedingungen sinnvoll

Kleinere Exemplare mit einem Stammdurchmesser bis zu 20 Zentimetern können Grundstückseigentümer laut NDR-Ratgeber unter Umständen selbst fällen. Das setzt voraus, dass alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ein Genehmigungsantrag vorliegt und man mit dem Gerät umgehen kann. Für das Selbstfällen braucht man mindestens: eine Motorsäge, Schutzausrüstung (Helm mit Visier, Schnittschutzkleidung, Sicherheitsschuhe), ein stabiles Seil und mindestens eine zweite Person als Helfer. Windstille Tage wählen — bei starkem Wind wird die Fallrichtung unkontrollierbar.

Wer die Technik noch nicht kennt, sollte vor dem ersten Einsatz einen Kurs belegen. Einige Baumärkte bieten solche Schulungen ab etwa 50 Euro an. Ohne Kenntnisse kann das Fällen lebensgefährlich sein, besonders wenn Strom- oder Telefonleitungen in der Nähe verlaufen. Bei allem, was größer als ein mittelgroßer Gartensolitär ist, empfiehlt sich der Einsatz eines zertifizierten Fachbetriebs.

Schritt für Schritt: So läuft das kontrollierte Fällen ab

Hat man die Genehmigung, das richtige Wetter und ausreichend Platz, geht man strukturiert vor. Der freie Bereich, in den der Baum fallen soll, muss weiträumig abgesperrt werden — keine Spaziergänger, keine Kinder, keine Tiere. Dann:

  1. Alle erreichbaren Äste im unteren Stammbereich entfernen; das reduziert Gewicht und Hebelkräfte.
  2. Das Seil so hoch wie möglich am Stamm befestigen, damit Helfer die Fallrichtung steuern können.
  3. Auf der gewünschten Fallseite eine 45-Grad-Kerbe sägen, etwa ein Viertel des Stammdurchmessers tief.
  4. Von der gegenüberliegenden Seite gegenüber der Kerbe den Stamm durchsägen.
  5. Sobald der Baum zu fallen beginnt, sofort Abstand halten — der Stammfuß kann nach hinten ausschlagen.

Helfer mit dem Seil stehen seitlich, nie direkt in der vermuteten Fallbahn.

Bevor der Baum fällt: Diese Alternativen lohnen sich zu prüfen

Ein Baum bindet CO₂, kühlt die Umgebung, mindert Lärm und bietet Lebensraum für Insekten und Vögel. Fällen sollte deshalb die letzte Option sein, nicht die erste. Wirft ein Baum zu viel Schatten, kann ein gezielter Kronenschnitt Abhilfe schaffen — dabei wird die Krone ausgelichtet oder moderat zurückgeschnitten, ohne den Baum zu töten. Altersschwache, aber nicht akut gefährliche Bäume lassen sich mit speziellen Seilen oder Ringkonstruktionen stabilisieren; hier ist Fachberatung zwingend, weil die verschiedenen Verfahren sich erheblich unterscheiden. Und wer einen Nadelbaum fällen lässt, weil er dem Rasen alle Nährstoffe entzieht, sollte den Ersatz gleich mitplanen — ein heimischer Laubbaum wie eine Hainbuche oder Vogelkirsche ist eine langfristig wertvollere Alternative.

Wer sich über die örtliche Baumschutzsatzung unsicher ist, findet die verbindlichen Regelungen beim Umweltamt der jeweiligen Gemeinde — und spart damit im Zweifel nicht nur Bußgeld, sondern auch unnötige Handwerkerkosten.

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