Grundsicherung im Alter: Was dir das Sozialamt zahlt, wenn du nie gearbeitet hast

Der Brief der Deutschen Rentenversicherung liegt auf dem Küchentisch, und die Zahl darin ist erschreckend klein — oder gar nicht erst vorhanden. Wer jahrzehntelang Kinder großgezogen hat, Angehörige gepflegt oder aus anderen Gründen nie sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, fragt sich spätestens mit 60 Jahren: Was kommt im Alter eigentlich noch? Die Angst vor Altersarmut ist real, und sie betrifft weit mehr Menschen als gemeinhin angenommen.

Die gute Nachricht ist, dass das deutsche Sozialsystem für genau diese Situation eine Antwort bereithält — die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII. Wie sie funktioniert, wie viel Geld sie tatsächlich bringt und was du tun musst, um sie zu bekommen, das klärt dieser Ratgeber von Anfang bis Ende.

Rente ohne Erwerbsarbeit: Wer tatsächlich Anspruch hat

Die Grundregel ist nüchtern: Wer nie in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, erhält in der Regel auch keine Altersrente. Entscheidend ist die sogenannte Wartezeit — für die reguläre Altersrente müssen mindestens 5 Jahre, also 60 Kalendermonate mit anrechenbaren Zeiten vorliegen.

Doch „nie gearbeitet” bedeutet nicht zwingend „keine Wartezeit erfüllt”. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Denn das Rentenrecht kennt mehrere Sonderzeiten, die ebenfalls auf die Wartezeit angerechnet werden:

  • Kindererziehungszeiten: Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, werden bis zu 3 Jahre pro Kind als Pflichtbeitragszeiten gutgeschrieben; bei vor 1992 geborenen Kindern sind es zweieinhalb Jahre.
  • Pflegezeiten: Wer einen Angehörigen mindestens 10 Stunden pro Woche pflegt, erhält unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge über die Pflegekasse.
  • Freiwillige Beiträge: Wer selbst einzahlt, kann Lücken gezielt schließen.

Wer etwa drei Kinder nach 1992 großgezogen hat, kommt allein durch Kindererziehungszeiten auf 9 anrechenbare Jahre und erfüllt damit die Mindestwartezeit. Eine Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung zeigt, welche Zeiten bereits gespeichert sind — und wo Lücken klaffen.

Was die Grundsicherung im Alter ist — und was sie nicht ist

Wer die Wartezeit nicht erfüllt und damit keinen Rentenanspruch hat, steht trotzdem nicht ohne Absicherung da. Hier greift die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Wichtig: Das ist keine Rente, sondern eine steuerfinanzierte Sozialleistung — und sie ist ausdrücklich nicht zu verwechseln mit dem Bürgergeld nach SGB II, das für erwerbsfähige Menschen gilt.

Anspruch hat, wer die Regelaltersgrenze erreicht hat oder dauerhaft voll erwerbsgemindert ist, seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann und in Deutschland seinen Wohnsitz hat. Zuständig ist das Sozialamt am jeweiligen Wohnort. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, einen Anspruch prüfen zu lassen, sobald das gesamte monatliche Einkommen unter 1.148 Euro brutto liegt — macht aber gleichzeitig darauf aufmerksam, dass dieser Schwellenwert keine Garantie auf Leistungen ist.

Wie viel Geld kommt konkret — Beträge und Beispiele für 2026

Die Grundsicherung setzt sich zusammen aus einem bundesweit geltenden Regelbedarf und den regional sehr unterschiedlichen, angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Für 2026 gelten folgende Regelsätze:

Alleinstehende erhalten 563 Euro monatlich als Regelbedarf. Paare oder Bedarfsgemeinschaften bekommen je 506 Euro pro Person, also zusammen 1.012 Euro. Dazu kommen die tatsächlichen Wohnkosten bis zur jeweiligen regionalen Mietobergrenze sowie separat berechnete Heizkosten.

Zwei Beispiele machen den Unterschied deutlich. Eine alleinstehende Person in einer 50-Quadratmeter-Wohnung in München kommt auf einen Gesamtbedarf von rund 1.605 Euro: 563 Euro Regelsatz, 911 Euro Mietbedarf und etwa 131 Euro Heizung. Ein Ehepaar in einer 60-Quadratmeter-Wohnung in Chemnitz landet bei zusammen rund 1.558 Euro: 1.012 Euro Regelsatz, 388 Euro Mietbedarf und 158 Euro Heizung. Das Paar bekommt also in der Summe weniger — weil der Mietmarkt am Standort günstiger ist.

In der Praxis landet der Großteil der Alleinstehenden, die Grundsicherung beziehen, in einer Spanne von 900 bis gut 1.100 Euro monatlich. Paare bewegen sich häufig zwischen 1.400 und 1.800 Euro. Einen pauschalen Fixbetrag gibt es nicht: Jede Grundsicherung wird individuell berechnet.

Einkommen, Vermögen, Partner: Was das Sozialamt anrechnet

Was als Einkommen gilt

Gesetzliche Renten, Betriebs- und Privatrenten, Erwerbseinkommen, Unterhaltszahlungen und bestimmte Kapitalerträge zählen als Einkommen und werden auf die Grundsicherung angerechnet. Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten gesammelt hat, profitiert von einem Freibetrag: Mindestens 100 Euro der Bruttorente bleiben immer anrechnungsfrei; von dem darüber hinausgehenden Betrag werden zusätzlich 30 Prozent nicht angerechnet, maximal jedoch die Hälfte des Regelbedarfs, also derzeit 281,50 Euro. Eigene Altersvorsorge — auch über Riester-Produkte — kann sich deshalb selbst dann lohnen, wenn im Alter zusätzlich Grundsicherung benötigt wird.

Was vom Vermögen geschützt bleibt

Höhere Ersparnisse oder ein Zweitwagen werden bei der Berechnung berücksichtigt. Es gibt aber sogenanntes Schonvermögen, das unangetastet bleibt: ein selbst bewohntes, angemessenes Eigenheim, ein Auto im Wert von bis zu 7.500 Euro sowie 10.000 Euro Ersparnisse pro erwachsener Person im Haushalt.

Was mit dem Einkommen des Partners passiert

Einkommen und Vermögen von Ehepartnerinnen und -partnern, eingetragenen Lebenspartnerinnen und -partnern sowie Personen in einer eheähnlichen Gemeinschaft fließen vollständig in die Bedarfsberechnung ein. In Haushaltsgemeinschaften mit Verwandten kann die Behörde darüber hinaus eine Unterstützungsleistung unterstellen — was dazu führen kann, dass trotz eigener Bedürftigkeit keine oder nur gekürzte Grundsicherung bewilligt wird.

Den Anspruch prüfen und beantragen: So gehst du Schritt für Schritt vor

Wer vermutet, dass das Einkommen im Alter nicht reicht, sollte nicht zuwarten. Das Datum der ersten Kontaktaufnahme mit dem Sozialamt ist entscheidend: Die Leistung beginnt rückwirkend zum ersten Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde — nicht früher.

Zunächst lohnt ein grober Selbstcheck: Hast du die Regelaltersgrenze erreicht oder bist du dauerhaft voll erwerbsgemindert? Reicht dein monatliches Einkommen nicht aus, um Regelsatz und angemessene Miete zu decken? Wenn ja, ist der nächste Schritt das Sozialamt oder der Sozialhilfeträger deiner Stadt beziehungsweise deines Landkreises — telefonisch, schriftlich oder persönlich.

Für den Antrag werden typischerweise folgende Unterlagen benötigt: Personalausweis oder Reisepass, aktuelle Meldebescheinigung, alle Rentenbescheide und Bescheide über Sozialleistungen, Kontoauszüge der letzten drei Monate, Mietvertrag sowie aktuelle Nebenkostenabrechnungen und Nachweise über vorhandenes Vermögen wie Sparbücher oder Versicherungsverträge.

Wer bei Formularen oder Vermögensfragen unsicher ist, sollte sich Unterstützung holen — ohne Scheu. Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung helfen bei Fragen zu Rentenansprüchen und Kindererziehungszeiten. Sozialämter, Wohlfahrtsverbände, Seniorenbüros und Pflegestützpunkte bieten oft kostenlose Beratung an, auch beim Ausfüllen der Antragsformulare.

Warum viele Berechtigte die Grundsicherung nicht beantragen — und was das kostet

Scham ist ein reales Hindernis. Viele ältere Menschen, die Anspruch auf Grundsicherung hätten, verzichten darauf — aus Stolz, aus Unwissenheit oder weil sie fürchten, Kinder oder andere Angehörige würden herangezogen. Letzteres ist bei der Grundsicherung im Alter nach SGB XII seit 2020 weitgehend ausgeschlossen: Kinder müssen nur dann zahlen, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 Euro übersteigt.

Wer aus Scham auf Leistungen verzichtet, die ihm zustehen, verschenkt jeden Monat bares Geld — Geld, das das Gesetz ausdrücklich für genau diese Lebenssituation vorgesehen hat.

Wer früh handelt, also noch vor Rentenbeginn eine Rentenauskunft einholt und Beratung in Anspruch nimmt, kann außerdem prüfen, ob sich noch Kindererziehungszeiten nacherfassen oder freiwillige Beiträge einzahlen lassen — beides kann die spätere Rente und damit auch den Bedarf an Grundsicherung spürbar verändern.

Scroll to Top