Bevor du den Kamin in dieser Herbstsaison zum ersten Mal anmachst, solltest du Dichtungen, Innenraum, Schornstein und die gesetzlichen Grenzwerte prüfen. Der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik hat dazu Empfehlungen gegenüber der Deutschen Presse-Agentur und in einer eigenen Pressemitteilung veröffentlicht.
Mit einem Blatt Papier die Türdichtung testen
Leg ein Blatt Papier zwischen Feuerraumtür und Ofen, schließe die Tür und zieh dann vorsichtig am Blatt. Lässt es sich ohne Widerstand herausziehen, dichtet die Dichtung nicht mehr ausreichend ab und muss ausgetauscht werden.
Eine defekte Dichtung lässt laut HKI sogenannte Fehlluft in die Brennkammer eindringen. Die Folge: Der Ofen erreicht nicht mehr die nötige Temperatur, heizt ineffizienter und produziert mehr Emissionen.
Innenraum, Scheibe und Aschekasten reinigen
Asche und Ruß im Innenraum lassen sich mit einer Schaufel, einem kleinen Besen oder einem speziellen Aschesauger mit Feinstaubfilter entfernen, empfiehlt der HKI Verband. Flecken auf der Sichtscheibe gehen mit Fettreinigern oder speziellen Kaminofenreinigern weg; laut der Pressemitteilung eignen sich dafür auch feuchtes Zeitungspapier und Holzasche.
Den Aschekasten solltest du regelmäßig leeren, damit die Luftkanäle nicht überhitzen. Wichtig: Asche nie direkt nach dem Heizen in den Hausmüll geben. Lagere sie zunächst in einem Metallbehälter, bis sie vollständig erkaltet ist.
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Auch Schornstein und Rauchrohr brauchen Aufmerksamkeit. Ablagerungen dort verringern die Wirkungsfähigkeit des Kamins und behindern den Rauchabzug. Das Ofenrohr ist meist über eine Revisionsklappe erreichbar und kann selbst gereinigt werden. Für den Schornstein ist ein Schornsteinfeger oder ein zugelassener Fachbetrieb zuständig, der ihn prüfen und reinigen kann.
Schäden im gereinigten Innenraum erkennen
Ist der Innenraum sauber, lassen sich Schäden leichter beurteilen. Größere Schäden sollten ausgebessert werden. Kleine Haarrisse in Schamottsteinen oder -platten stellen laut HKI hingegen kein Problem dar.
Seit 2025 gelten neue Emissionsgrenzwerte – prüfe, ob dein Ofen zugelassen ist
Seit 2025 gilt die letzte Stufe der Ersten Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV). Kaminöfen, Kamineinsätze und Kachelöfen mit einer Typprüfung zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 dürfen nur noch betrieben werden, wenn sie die Grenzwerte von maximal 0,15 g/m³ Feinstaub und 4 g/m³ Kohlenmonoxid im Abgas einhalten. Für Modelle ab 2010 gelten noch strengere Werte.
Wer einen Ofen betreibt, ohne die Einhaltung nachweisen zu können, riskiert bei der nächsten Schornsteinfeger-Kontrolle eine Stilllegung und gegebenenfalls ein hohes Bußgeld. Den Nachweis können eine Herstellerbescheinigung oder dokumentierte Messungen durch Schornsteinfeger:innen erbringen. Oft ist auch eine Nachrüstung mit einem zugelassenen Feinstaubfilter möglich.
Feinstaub aus Kaminöfen und die Folgen für die Gesundheit
Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass Holzöfen um ein Vielfaches mehr Feinstaub produzieren als andere Kleinfeuerungsanlagen, die mit Kohle, Heizöl oder Erdgas betrieben werden. Selbst ein neuer Kaminofen erzeuge in einer Stunde so viel Feinstaub wie eine 100 Kilometer lange Autofahrt.
Der Grund: Feuerholz verbrennt im Ofen nie vollständig. Zahlreiche Partikel gelangen mit der aufsteigenden Warmluft in die Umgebung. Im Winter steigt dadurch die Feinstaubbelastung der Luft messbar. Diese winzigen Partikel können Atemwegsprobleme und Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems verursachen – auch bei Menschen, die selbst nicht mit Holz heizen.
Was du konkret tun kannst:
- Prüfe, ob dein Ofen die aktuellen Emissionsgrenzwerte der 1. BImSchV einhält.
- Wer noch keinen Kaminofen besitzt, sollte laut den vorliegenden Empfehlungen auf andere Heizmöglichkeiten setzen; wer dennoch einen anschafft, sollte möglichst feinstaubarme Modelle wählen.
- Beziehe das Brennholz aus nachhaltigen Quellen, um den Umwelteinfluss zu verringern.
Wer seinen Ofen weiter betreiben möchte, sollte die Grenzwertnachweise vor der nächsten Schornsteinfeger-Kontrolle zusammenstellen oder eine Nachrüstung mit einem zugelassenen Feinstaubfilter prüfen.
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