Ab dem 1. Oktober dürfen Gartenbesitzer ihre Hecken wieder kräftig zurückschneiden. Von März bis Ende September untersagt § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes radikale Rückschnitte und das Auf-den-Stock-Setzen von Hecken, lebenden Zäunen und Gebüschen bundesweit.
Warum das Heckenschneiden von März bis September verboten ist
Viele Vogelarten und andere Tiere nutzen Hecken und Büsche im Frühjahr als Brutstätten. Um sie während dieser Zeit zu schützen, gilt der Verbotszeitraum vom 1. März bis zum 30. September. Wer in dieser Periode seine Hecke stark zurückschneidet oder auf den Stock setzt, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro.
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Was im Verbotszeitraum trotzdem erlaubt ist
Das Gesetz lässt eine wichtige Ausnahme zu: Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses oder zur Gesunderhaltung von Pflanzen sind auch zwischen März und September zulässig. Vor einem solchen Schnitt solltest du jedoch prüfen, ob gerade Vögel in der Hecke brüten. Falls ja, muss der Schnitt um einige Wochen verschoben werden.
Sonderregelungen je nach Bundesland beachten
Das Bundesnaturschutzgesetz gibt den Landesregierungen das Recht, den Verbotszeitraum für ihr jeweiliges Bundesland zu verlängern. Informiere dich daher vor dem Schnitt über die geltende Regelung in deinem Bundesland, da die bundesweite Frist dort möglicherweise ausgeweitet wurde.
Wann der beste Zeitpunkt zum Heckenschneiden ist
Viele Gärtner:innen wählen Ende Juni für den ersten Formschnitt des Jahres. Zu diesem Zeitpunkt ist die Brutpflege der meisten Vögel abgeschlossen, und die Hecke gewinnt durch den Wachstumsschub im Juli und August anschließend eine schöne, kompakte Form. Den zweiten Schnitt des Jahres kannst du bedenkenlos im Winter vornehmen.
Wer auf Nummer sicher gehen will, wartet mit dem Rückschnitt bis nach dem 1. Oktober und holt sich vorab Informationen zu den landesspezifischen Vorgaben – damit weder Bußgeld noch brütende Vögel den Schnitt zunichtemachen.
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