Wer eine alte Zahnbürste in die Gelbe Tonne wirft, macht in den meisten deutschen Haushalten einen Fehler – obwohl die Bürste aus Kunststoff besteht, genau wie viele erlaubte Verpackungen. Der Grund liegt nicht im Material, sondern in der gesetzlichen Finanzierung der Müllentsorgung.
Nur Verpackungen gehören in die Gelbe Tonne
In die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack gehören grundsätzlich gebrauchte Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffen: Joghurtbecher, Konservendosen, Kunststofffolien, Zahnpastatuben und Getränkekartons sind erlaubt. Eine Zahnbürste hingegen ist keine Verpackung, sondern ein Gebrauchsgegenstand – und kommt deshalb laut der Initiative „Mülltrennung wirkt!“ in die Restmülltonne.
Technisch wären Zahnbürsten, Plastikschüsseln oder Kugelschreiberhüllen genauso recycelbar wie Verpackungskunststoffe. Das Problem ist ein finanzielles und organisatorisches.
Das Duale System finanziert nur Verpackungsentsorgung
Die Entsorgung von Haushaltsmüll – also Rest-, Bio- und Papiermüll – liegt in der Verantwortung der Kommunen. Die Entsorgung von Verpackungen übernimmt das sogenannte Duale System: ein privatwirtschaftlich organisiertes Rücknahmesystem, das in den 1990er-Jahren neben dem kommunalen Entsorgungsverfahren entstand.
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Es gilt das Verursacherprinzip: Hersteller von Verpackungen müssen für deren Entsorgung zahlen. Industrie und Handel entrichten Gebühren an eines der zehn angeschlossenen Entsorgungsunternehmen – etwa Der Grüne Punkt, BellandVision, Eko-Punkt oder PreZero. Diese finanzieren und organisieren Sammlung, Sortierung und Recycling der Verpackungen. Seit 2019 verpflichtet das Verpackungsgesetz alle Hersteller von Verpackungen zur Beteiligung am Dualen System.
Für Produkte wie Zahnbürsten, Pfannenwender aus Kunststoff, Plastikschüsseln oder Kugelschreiberhüllen – sogenannte „stoffgleiche Nicht-Verpackungen“ – gibt es laut einem Sprecher des Umweltbundesamtes „keine abfallwirtschaftliche Produktverantwortung“. Kein Unternehmen muss für ihre Entsorgungskosten aufkommen. Würde sämtlicher Plastikmüll in die Gelbe Tonne wandern, stiegen die Recyclingkosten entsprechend.
Wo Zahnbürsten trotzdem in die Gelbe Tonne dürfen
Manche Kommunen schließen mit dem Dualen System eine Vereinbarung, dass in ihrem Gebiet Nicht-Verpackungsabfälle und Verpackungsabfälle gemeinsam in der Gelben Tonne entsorgt werden dürfen. In diesen Fällen übernimmt die Kommune die zusätzlichen Entsorgungskosten. Ein solcher Hinweis findet sich häufig direkt auf der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack.
In Berlin etwa erlaubt die Berliner Stadtreinigung, Zahnbürsten, Kugelschreiber und Plastikschüsseln in der Gelben Tonne zu entsorgen. Hamburg hat seit 2011 die Gelbe Wertstofftonne, in der neben Verpackungen auch Nicht-Verpackungen abgegeben werden dürfen – sofern sie nicht zu groß sind und mindestens zur Hälfte aus Kunststoff oder Metall bestehen. Allerdings rät ein Sprecher der Stadtreinigung Hamburg: „Zahnbürsten und Wattestäbchen sollten über den Restmüll entsorgt werden, weil sie als Hygieneartikel einzustufen sind und potenziell Krankheitserreger transportieren. Das hat zunächst nichts mit dem Material zu tun.“
Ähnliche Regelungen gelten in Leipzig, Potsdam, Frankfurt und Heidelberg, wo eine Gelbe Tonne Plus eingeführt wurde. In einigen Städten, darunter München, gibt es öffentliche Wertstoffcontainer, die nicht auf Verpackungen begrenzt sind und auch Nicht-Verpackungen aus Plastik annehmen.
Fehlwürfe können dazu führen, dass der Sack nicht abgeholt wird
Wer in einem Gebiet ohne Sonderregelung trotzdem Nicht-Verpackungen in den Gelben Sack gibt, riskiert mehr als nur falsches Recycling. Lena Langenkämper vom Recyclingunternehmen Remondis erklärt: „Nicht alles, was im Gelben Sack landet, wird auch verwertet. Ein Teil des Inhalts, ca. 40 Prozent, wird zu Ersatzbrennstoffen verarbeitet, darunter das Material, das eigentlich sofort in die Restabfalltonne gehört hätte.“ Sie ergänzt, dass Säcke oder Tonnen bei auffällig vielen Fehlwürfen auch stehen gelassen werden können.
Wer sichergehen will, dass Kunststoffabfälle tatsächlich recycelt werden, sollte bei der zuständigen Kommune nachfragen, ob stoffgleiche Nicht-Verpackungen wie Zahnbürsten, Küchenutensilien oder Einwegrasierer im Gelben Sack entsorgt werden dürfen – die Regelung ist je nach Wohnort unterschiedlich.
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