Alte Elektrogeräte gehören nicht in den Hausmüll – das schreibt das Elektrogesetz (ElektroG) seit Jahren vor. Wer ein ausgedientertes Smartphone, einen Kühlschrank oder eine Zahnbürste loswerden will, hat mehrere kostenlose Möglichkeiten: Händler müssen viele Geräte zurücknehmen, Wertstoffhöfe nehmen sie ohne Gebühr an.
Im EU-Durchschnitt fallen pro Person jährlich 11,6 Kilogramm Elektroabfälle an (Stand 2023), in Deutschland waren es 10,9 Kilogramm. Trotzdem hat Deutschland die gesetzliche Sammelquote von 65 Prozent seit ihrer Einführung 2019 kein einziges Mal erreicht – 2024 wurden vorläufigen Zahlen zufolge nur 28,7 Prozent erfasst.
Wo kann man Elektroschrott abgeben?
Es gibt drei Hauptwege zur richtigen Entsorgung:
- Bei Elektronikhändlern vor Ort
- Bei Versand- und Onlinehändlern
- Bei kommunalen Sammelstellen wie Wertstoffhöfen oder beim Schadstoffmobil
Seit Anfang 2022 müssen alle Sammel- und Rücknahmestellen mit einem einheitlichen Logo gekennzeichnet sein. Seit Juli 2026 gilt ein neues, verpflichtendes zweifarbiges Logo.
Rücknahme beim Handel: Was Pflicht ist und was nicht
Der Handel ist gesetzlich verpflichtet, ausgedienterste Elektro- und Elektronikgeräte zurückzunehmen – auch Lampen und Produkte mit eingebauter Elektronik fallen seit 2018 darunter. Die Regeln unterscheiden sich je nach Gerätegröße und Händler:
- Stationärer Handel: Rücknahmepflicht gilt für Händler mit mehr als 400 Quadratmetern Elektro-Verkaufsfläche. Seit 1. Juli 2022 auch für Lebensmitteleinzelhändler und Discounter mit mehr als 800 Quadratmetern Gesamtverkaufsfläche, die zumindest zeitweise Elektrogeräte verkaufen.
- Onlinehandel: Die Pflicht gilt analog für Shops mit mehr als 400 beziehungsweise 800 Quadratmetern Lager- und Versandfläche.
- Großgeräte wie Fernseher oder Kühlschrank: kostenlose Rücknahme nur beim gleichzeitigen Kauf eines gleichwertigen Neugeräts. Auch Abholung des Altgeräts bei Lieferung des Neugeräts ist oft möglich.
- Kleingeräte (keine Kante länger als 25 Zentimeter): kostenlose Rückgabe auch ohne Neukauf – zum Beispiel Smartphones, Rasierer, Föhne oder Toaster. Pro Besuch dürfen maximal drei Geräte desselben Typs abgegeben werden.
- Einweg-E-Zigaretten (neu seit Juli 2026): müssen an jeder Verkaufsstelle kostenlos zurückgenommen werden – auch bei Kiosken, Tankstellen und Tabakläden, unabhängig von Sortiment oder Größe. Ein Neukauf ist nicht erforderlich. Hintergrund ist das erhebliche Brandrisiko der fest verbauten Lithium-Akkus.
- Retouren-Vernichtung: Seit 2020 haben Händler eine gesetzliche Obhutspflicht und dürfen intakte zurückgesendete Geräte nicht vernichten.
Kostenlose Abgabe beim Wertstoffhof
Alte Elektro- und Elektronikgeräte können grundsätzlich kostenlos bei kommunalen Wertstoffhöfen abgegeben werden – sowohl Kleingeräte als auch Großgeräte wie Kühlschränke, in haushaltsüblichen Mengen.
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In manchen Orten fahren zudem Schadstoffmobile zu festen Terminen, die neben Chemikalien und brennbaren Abfällen auch Elektroschrott annehmen. Vereinzelt gibt es spezielle öffentliche Sammelcontainer für Kleingeräte.
Im Zuge von Sperrmüll-Sammlungen kommunaler Entsorgungsbetriebe werden Elektrogroßgeräte wie Öfen, Geschirrspüler, Kühl- und Gefriergeräte, Fernseher, Waschmaschinen und Lampen hin und wieder abgeholt – oft gegen Gebühr. Elektrokleingeräte werden beim Sperrmüll meist nicht mitgenommen.
Was gilt überhaupt als Elektroschrott?
Eine nützliche Faustregel: Alles, was mit einem Stromkabel oder mit Batterien beziehungsweise einem Akku betrieben wird – egal ob fest verbaut oder austauschbar – darf nicht in den Hausmüll.
Dazu zählen neben offensichtlichen Geräten wie Radios, Fernsehern oder Spülmaschinen auch Kabel, Steckdosen, Lichtschalter und Leuchten sowie Großgeräte wie Pedelecs oder Photovoltaik-Module. Auch Produkte mit fest verbauten elektrischen Bestandteilen fallen unter das Elektrogesetz – etwa Turnschuhe mit blinkenden Lichtern, Schränke mit beleuchteten Spiegeln oder elektrisch verstellbare Sessel. Als Elektroschrott gelten zudem „passive“ Geräte wie Steckerleisten, Adapter und Antennen.
Neuere Geräte tragen das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne – es zeigt an, dass das Gerät fachgerecht entsorgt werden muss.

Batterien und Akkus separat entsorgen
Batterien und Akkus dürfen ebenfalls nicht in den Hausmüll. Stoffe wie Blei, Cadmium und Quecksilber sind giftig und gleichzeitig wertvolle Metalle, die bei falscher Entsorgung verloren gehen.
- Batterien: Fast jeder Drogeriemarkt hat eine Altbatterienkiste, alternativ nehmen Elektronikhändler und Wertstoffhöfe sie an.
- Akkus: Abgabe bei Händlern oder beim Wertstoffhof möglich.

Warum das Recycling trotzdem hakt
Von den Geräten, die tatsächlich in der Erstbehandlung ankamen, wurden 2024 rund 84 Prozent recycelt oder zur Wiederverwendung vorbereitet. Das Problem liegt nicht im Recyclingprozess selbst, sondern davor: Viele Geräte landen im Hausmüll, schlummern in Kellern und Schubladen oder werden von nicht zertifizierten Sammlern abgeholt. Die EU-Kommission leitete im Juli 2024 gegen 25 Mitgliedstaaten – darunter Deutschland – Vertragsverletzungsverfahren wegen verfehlter Sammelziele ein.
In alten Geräten stecken zudem Stoffe, die wertvoll und gleichzeitig gefährlich sind: Platinen enthalten Gold, seltene Erden, Kupfer, Zinn und Blei. Nur eine sachgerechte Entsorgung ermöglicht es, diese Rohstoffe zurückzugewinnen und Schadstoffe gezielt aufzubereiten.
Elektroschrott erst gar nicht entstehen lassen
Die wirksamste Maßnahme gegen Elektromüll ist, weniger neue Geräte zu kaufen und bestehende länger zu nutzen. Wer ein Gerät nicht mehr braucht, hat mehrere sinnvolle Alternativen zur Entsorgung:
- Reparieren: Seit 23. Juli 2026 gilt in Deutschland das Recht auf Reparatur (EU-Richtlinie 2024/1799). Hersteller bestimmter Produktkategorien – darunter Smartphones, Tablets, Waschmaschinen, Kühlschränke und Fernseher – müssen defekte Geräte auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung auf Verlangen zu einem angemessenen Preis reparieren. Ersatzteile müssen für Smartphones und Tablets mindestens sieben Jahre, für Waschmaschinen zehn Jahre vorgehalten werden. Reparaturen aktiv zu erschweren ist damit verboten. Lokale Repair-Cafés und Plattformen wie kaputt.de oder iFixit bieten zusätzliche Hilfe.
- Gebraucht kaufen: Refurbished-Shops verkaufen professionell überprüfte und generalüberholte Geräte mit Garantie und Rückgaberecht – besonders für Smartphones, Tablets und Laptops gibt es einen großen Markt.
- Verkaufen: Funktionierende Geräte über Flohmärkte, Refurbished-Shops oder Online-Plattformen verkaufen. Achtung: Geräte mit Akku, die sehr lange ungenutzt lagern, können durch Tiefentladung tatsächlich kaputtgehen.
- Alte Handys spenden: Organisationen wie die DUH (handysfuerdieumwelt.de), Pro Wildlife oder recycling4smile nehmen alte Mobiltelefone an, zerlegen sie fachgerecht und recyceln die Rohstoffe. Vor der Abgabe SIM-Karte und Speicherkarten entfernen, verknüpfte Konten abmelden und das Gerät auf Werkseinstellungen zurücksetzen.
- Verschenken oder tauschen: Funktionierende Geräte im Bekanntenkreis oder über Netzwerke wie freecycle.org weitergeben. Die NGO Labdoo spendet Notebooks an Schulen weltweit.


Wer ein altes Gerät abgibt oder einsendet, sollte in jedem Fall vorher persönliche Daten löschen: SIM-Karte und externe Speicherkarten entfernen, verknüpfte Konten abmelden und das Gerät auf Werkseinstellungen zurücksetzen – unabhängig davon, ob die Rücknahmestelle Daten zusätzlich zertifiziert löscht.
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