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Elektroschrott richtig entsorgen: Was der Handel kostenlos zurücknehmen muss

Elektroschrott richtig entsorgen: Was der Handel kostenlos zurücknehmen muss

Alte Elektrogeräte gehören nicht in den Hausmüll – das verbietet das Elektrogesetz. Händler sind verpflichtet, ausgediente Geräte zurückzunehmen, und bei kommunalen Wertstoffhöfen kannst du sie kostenlos abgeben. Wer das ignoriert, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern verhindert auch die Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe.

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Im EU-Durchschnitt fallen pro Person jährlich 11,6 Kilogramm Elektroabfälle an (Stand 2023). In Deutschland waren es 10,9 Kilogramm pro Kopf. Trotzdem hat Deutschland die gesetzlich vorgeschriebene Sammelquote von 65 Prozent seit deren Einführung 2019 kein einziges Mal erreicht – 2024 wurden laut vorläufigen Zahlen nur 28,7 Prozent erfasst.

Was zählt überhaupt als Elektroschrott?

Eine einfache Faustregel hilft bei der Einordnung: Alles, was mit einem Stromkabel, Batterien oder einem Akku betrieben wird – egal ob fest verbaut oder austauschbar – darf nicht in den Hausmüll. Das gilt für offensichtliche Geräte wie Fernseher, Radios und Spülmaschinen, aber auch für Kabel, Steckdosen, Lichtschalter und Leuchten.

Ebenfalls darunter fallen Großgeräte wie Pedelecs und Photovoltaik-Module sowie Produkte mit fest verbauten elektrischen Bestandteilen – etwa Turnschuhe mit blinkenden Lichtern oder elektrisch verstellbare Sessel. Auch „passive“ Geräte wie Steckerleisten, Adapter und Antennen sind Elektroschrott. Neuere Geräte tragen das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne als Hinweis auf die Entsorgungspflicht.

Drei Wege zur richtigen Entsorgung

Für Verbraucher stehen im Wesentlichen drei Möglichkeiten zur Verfügung:

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  • Rückgabe bei Elektronik-Händlern vor Ort
  • Rückgabe bei Versand- und Onlinehändlern
  • Abgabe bei kommunalen Sammelstellen wie Wertstoffhöfen oder beim Schadstoffmobil

Seit Anfang 2022 müssen alle Sammel- und Rücknahmestellen mit einem einheitlichen Sammelstellenlogo gekennzeichnet sein. Seit Juli 2026 gilt ein neues, verpflichtendes zweifarbiges Logo.

Was der Handel zurücknehmen muss – und unter welchen Bedingungen

Die Rücknahme durch den Handel ist gesetzliche Pflicht, gilt aber nicht pauschal für jeden Laden. Die wichtigsten Regeln im Überblick:

  • Stationärer Handel: Händler mit mehr als 400 Quadratmetern Elektrogeräte-Verkaufsfläche müssen zurücknehmen. Seit 1. Juli 2022 gilt das auch für Lebensmitteleinzelhändler und Discounter mit einer Gesamtverkaufsfläche über 800 Quadratmeter, die zumindest zeitweise Elektrogeräte verkaufen.
  • Onlinehandel: Dieselben Schwellenwerte gelten für Lager- und Versandflächen – also ab 400 beziehungsweise 800 Quadratmetern.
  • Großgeräte: Fernseher, Kühlschränke und ähnliche Geräte müssen beim Händler nur dann kostenlos zurückgenommen werden, wenn gleichzeitig ein gleichwertiges Neugerät gekauft wird. Die Abholung des Altgeräts ist oft auch bei Lieferung des Neugeräts möglich.
  • Kleingeräte: Geräte mit einer Kantenlänge unter 25 Zentimetern – also Smartphones, Rasierer, Toaster oder elektrische Zahnbürsten – können ohne Neukauf kostenlos zurückgegeben werden. Pro Besuch sind maximal drei Geräte desselben Typs erlaubt.
  • Einweg-E-Zigaretten (neu ab Juli 2026): Sie müssen an jeder Verkaufsstelle kostenlos zurückgenommen werden – unabhängig von Sortiment oder Ladengröße, also auch bei Kiosken, Tankstellen und Tabakläden. Ein Neukauf ist nicht erforderlich. Hintergrund ist das erhebliche Brandrisiko der fest verbauten Lithium-Akkus, die im Restmüll immer wieder Feuer in Müllfahrzeugen und auf Deponien verursachen.
  • Retouren-Vernichtung verboten: Seit 2020 haben Händler eine Obhutspflicht – funktionsfähige zurückgeschickte Geräte dürfen nicht vernichtet werden.

Wertstoffhof, Schadstoffmobil und Sperrmüll

Kommunale Wertstoffhöfe nehmen Elektro- und Elektronikgeräte aller Größen kostenlos in haushaltsüblichen Mengen an – von der Elektrozahnbürste bis zum Kühlschrank.

In manchen Gemeinden sind zusätzlich Schadstoffmobile unterwegs, die neben Chemikalien und brennbaren Abfällen auch Elektroschrott annehmen. Vereinzelt gibt es öffentliche Sammelcontainer speziell für Kleingeräte. Im Rahmen von Sperrmüll-Sammlungen werden Elektrogroßgeräte wie Waschmaschinen, Trockner, Kühlgeräte und Fernseher teilweise abgeholt – meist gegen Gebühr. Elektrokleingeräte werden dabei in der Regel nicht mitgenommen.

Warum fachgerechte Entsorgung so wichtig ist

In vielen alten Geräten stecken Stoffe, die zugleich wertvoll und gefährlich sind. Platinen enthalten Gold, seltene Erden, Kupfer, Zinn und Blei. Nur durch sachgerechte Entsorgung lassen sich diese Rohstoffe zurückgewinnen und gefährliche Substanzen sicher isolieren.

Das Recycling selbst funktioniert gut: Von den Geräten, die 2024 tatsächlich in der Erstbehandlung ankamen, wurden rund 84 Prozent recycelt oder zur Wiederverwendung vorbereitet. Das eigentliche Problem liegt davor – durch Geräte, die im Hausmüll landen, in Kellern schlummern oder von nicht zertifizierten Sammlern abgeholt werden. Die EU-Kommission leitete deshalb im Juli 2024 gegen 25 Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, Vertragsverletzungsverfahren wegen verfehlter Sammelziele ein.

Batterien und Akkus separat entsorgen

Batterien und Akkus dürfen ebenfalls nicht in den Hausmüll. Stoffe wie Blei, Cadmium und Quecksilber sind giftig und gleichzeitig wertvolle Metalle, die ohne fachgerechte Entsorgung verloren gehen.

  • Batterien lassen sich einfach in den Altbatteriebehältern entsorgen, die in fast jedem Drogeriemarkt nahe der Kasse stehen – oder beim Elektronikhändler und Wertstoffhof.
  • Akkus können ebenfalls bei Händlern oder beim Wertstoffhof abgegeben werden.

Erst gar keinen Elektroschrott entstehen lassen

Die beste Entsorgung ist die, die nicht nötig wird. Mehrere Ansätze helfen dabei:

  1. Weniger kaufen: Vor jedem Neukauf lohnt die Frage, ob das vorhandene Gerät nicht weitergenutzt oder repariert werden kann. In vielen Städten gibt es Repair-Shops und Repair-Cafés, außerdem helfen Plattformen wie kaputt.de und die App iFixit mit Anleitungen und Ersatzteilinfos. Seit dem 23. Juli 2026 gilt zudem das Recht auf Reparatur: Hersteller bestimmter Produktkategorien – darunter Smartphones, Tablets, Waschmaschinen, Kühlschränke und Fernseher – müssen defekte Geräte auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung auf Verlangen zu einem angemessenen Preis reparieren. Ersatzteile müssen für Smartphones und Tablets mindestens sieben Jahre vorgehalten werden, für Waschmaschinen zehn Jahre.
  2. Gebraucht kaufen: Refurbished-Shops bieten professionell geprüfte und generalüberholte Geräte mit Garantie und Rückgaberecht an – das verlängert die Lebensdauer bestehender Geräte und reduziert den Rohstoffbedarf für Neuproduktion.
  3. Verkaufen statt lagern: Geräte, die lange ungenutzt in der Schublade liegen, können durch Tiefentladung des Akkus tatsächlich kaputtgehen. Wer nicht mehr benötigte Geräte über Flohmärkte oder Online-Plattformen verkauft, verhindert das.
  4. Alte Handys spenden: Organisationen wie die DUH mit handysfuerdieumwelt.de, Pro Wildlife (gemeinsam mit der Telekom) und recycling4smile von Rote Nasen sammeln alte Handys, recyceln sie fachgerecht und finanzieren damit ihre Arbeit. Vor der Abgabe unbedingt SIM-Karte und externe Speicherkarte entfernen, verknüpfte Konten abmelden und das Gerät auf Werkseinstellungen zurücksetzen.
  5. Verschenken oder tauschen: Funktionierende Geräte lassen sich im Bekanntenkreis, über soziale Netzwerke oder Plattformen wie freecycle.org weitergeben. Die NGO Labdoo vermittelt Notebooks an Schulen weltweit.

Geräte, die tatsächlich das Ende ihrer Nutzbarkeit erreicht haben, gehören in jedem Fall zu einer der offiziellen Rückgabestellen – nicht in den Restmüll. Wer ein Gerät mit Akku lange ungenutzt aufbewahrt, sollte es lieber früher als später abgeben, bevor es durch Tiefentladung endgültig zu Schrott wird.

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