Das invasive Nadelkraut (Crassula helmsii) breitet sich in Deutschland weiter aus und ist inzwischen auch auf der Nordseeinsel Amrum nachgewiesen worden. Das Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein (LfU) warnt vor „erheblichen negativen Auswirkungen auf einheimische Arten und wertvolle Lebensräume“.
In welchen Bundesländern Nadelkraut bereits vorkommt
Neben Funden auf dem Festland und auf der Nordseeinsel Föhr hat das LfU die Art nun auch auf Amrum bestätigt. Weitere Vorkommen gibt es laut den Behörden in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern. In Nordrhein-Westfalen wurde die Pflanze auch in größeren Wassertiefen nachgewiesen.
Mehr zum Lesen
Woran man das Nadelkraut erkennt
Die ursprünglich aus Australien und Neuseeland stammende Pflanze ist ausdauernd und wintergrün. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) beschreibt folgende Merkmale:
- Kahle, kriechende bis aufsteigende Sprosse, die mehr als einen Meter lang werden können.
- Schmal-fleischige Blätter, die sich paarweise gegenüberstehen und bis zu zwei Zentimeter lang sind.
- Wachstum sowohl vollständig untergetaucht als auch auf feuchtem Boden möglich; kommt vor allem in stehenden Gewässern vor, kann aber auch in Fließgewässern auftreten.
Die Pflanze ist an wechselnde Wasserstände gut angepasst und wächst sowohl dauerhaft unter Wasser als auch auf zeitweise trockenfallenden Flächen.
Seit 2025 EU-weit verboten – auch für Aquarium und Gartenteich
Seit 2025 gilt Nadelkraut in der Europäischen Union als „invasive gebietsfremde Art unionsweiter Bedeutung“. Die daraus folgende EU-Verordnung verbietet grundsätzlich Handel, Haltung, Zucht, Transport und Freisetzung der Pflanze. Wer früher Crassula helmsii für Aquarium oder Gartenteich im Gartenhandel kaufen konnte, darf die Art heute nicht mehr erwerben.
Warum sich die Pflanze so schwer eindämmen lässt
Nadelkraut kann sich aus kleinsten Pflanzenteilen regenerieren: An den Sprossknoten bildet es Wurzeln, und einzelne abgetrennte Stücke können neue Bestände hervorbringen. Pflanzenteile haften laut LfU auch an Schuhen oder Werkzeug und können so auf diesem Weg verschleppt werden.
Neben der Beseitigung vorhandener Bestände ist die Verhinderung weiterer Ausbreitung das erklärte Ziel der Naturschutzbehörden. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, alle Verdachtsfälle zu melden.
Ihre Meinung hilft uns










Das Gespräch geht weiter
Kommentare